Neue EU-Verordnung
Kennzeichnungspflicht für Equiden ab 1. Juli 2009
Seit 1. Juli 2009 gilt eine neue EU-Verordnung, die u.a. die verpflichtende Einführung der elektronischen Kennzeichnung auf nationaler Ebene bei Einhufern regelt. Einhufer, die nach dem 01.07.2009 geboren werden, müssen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 elektronisch individuell gekennzeichnet werden. Einhufer, die bereits nach geltendem Recht identifiziert worden sind, behalten ihre bisherige Identifizierung und brauchen nicht mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Ein alternative Kennzeichnung, wie beispielsweise der Brand ist als zusätzliche Kennzeichnung möglich.