11.02.2009| 11:13

Neuerungen bei Saisonarbeitskräften

Information für BBV-Mitglieder
In der aktuellen Ausgabe des Merkblatts zum Einsatz ausländischer Arbeitskräfte in der Landwirtschaft finden Sie wichtige Infos von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zeitraum der Beschäftigung.

Wer erhält eine Arbeitserlaubnis? Wie lange darf ein Saisonarbeitnehmer in Deutschland arbeiten? Wie "teilt" man sich zusammen mit einem anderen Betrieb einen Beschäftigten in einer Arbeitsgemeinschaft? In welchem Land ist der Beschäftigte sozialversicherungspflichtig?

Antworten auf diese Fragen, Unterlagen, Musterformulare und -verträge sowie die aktuelle Eckpunkteregelung finden Sie im Unterlagenpaket "Merkblatt zum Einsatz ausländischer Saison-AK" unter

www.bayerischerbauernverband.de im Mitgliederbereich > Recht und Soziales > Sozialrecht > Saisonarbeitskräfte.
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