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11.02.2009| 11:13
Neuerungen bei SaisonarbeitskräftenInformation für BBV-Mitglieder
Wer erhält eine Arbeitserlaubnis? Wie lange darf ein Saisonarbeitnehmer in Deutschland arbeiten? Wie "teilt" man sich zusammen mit einem anderen Betrieb einen Beschäftigten in einer Arbeitsgemeinschaft? In welchem Land ist der Beschäftigte sozialversicherungspflichtig? Antworten auf diese Fragen, Unterlagen, Musterformulare und -verträge sowie die aktuelle Eckpunkteregelung finden Sie im Unterlagenpaket "Merkblatt zum Einsatz ausländischer Saison-AK" unter www.bayerischerbauernverband.de im Mitgliederbereich > Recht und Soziales > Sozialrecht > Saisonarbeitskräfte.
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